Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Selda Bekar
Bevor der Fluggast zu seinem Gate gelangt, muss er durch die Sicherheitskontrolle. Und auch sein aufgegebenes Gepäck wird kontrolliert. Lesen Sie hier, wie die Kontrollen am Flughafen ablaufen.
Die Sicherheit steht an erster Stelle! – Das ist das Motto am Flughafen und im Flugverkehr. Und um das höchstmögliche Maß an Sicherheit für die Passagiere, die Besatzungen und die Flugzeuge zu gewährleisten, werden Kontrollen durchgeführt. Diese kosten zwar Zeit und können manchmal ganz schön lästig sein. Doch sie sind notwendig und unvermeidbar. Zudem sollte der Fluggast im Hinterkopf behalten, dass er letztlich von den Kontrollen profitiert, denn sie dienen auch seiner Sicherheit. Aber was für Kontrollen werden überhaupt durchgeführt? Und wie laufen sie ab? Das erklärt dieser Beitrag.
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Die Gepäckkontrolle
Sein Reisegepäck gibt der Fluggast beim Einchecken auf. Vom Check-in-Schalter aus gelangt sein Reisegepäck über das Gepäckförderband zur Gepäckkontrolle. Dort wird es durchleuchtet. Ist alles in Ordnung, fährt das Reisegepäck weiter und wird schließlich in den Frachtraum des Flugszeugs eingeladen. Sollten die Sicherheitsmitarbeiter einen gefährlichen oder verbotenen Gegenstand im Koffer vermuten, wird das Gepäckstück geöffnet und der Kofferinhalt manuell überprüft. Deshalb ist es besser, wenn der Fluggast sein Reisegepäck nicht abschließt, sondern nur durch ein Kofferband oder einen Kabelbinder sichert. So können die Sicherheitsbeamten das Gepäckstück problemlos öffnen, ohne dass der Fluggast anwesend sein muss. Wurde das Gepäck manuell überprüft, findet der Fluggast einen entsprechenden Hinweiszettel in seinem Koffer. Ansonsten bekommt er von der Gepäckkontrolle nichts mit.
Die Passkontrolle
Nach dem Einchecken macht sich der Fluggast auf den Weg zum Gate. Die Gates befinden aber im Sicherheitsbereich. Und zum Sicherheitsbereich haben nur Personen Zutritt, die eine gültige Bordkarte haben, kontrolliert wurden und damit flugfertig sind. Bevor der Fluggast den Sicherheitsbereich erreicht, muss er deshalb durch die Sicherheitskontrolle. Die erste Station der Sicherheitskontrolle ist die Passkontrolle. Dabei zeigt der Fluggast seinen Personalausweis oder Reisepass und seine Bordkarte vor. Das Ausweisdokument wird überprüft und dem Fluggast wieder ausgehändigt. Danach geht es weiter zur eigentlichen Sicherheitskontrolle.
Die Sicherheitskontrolle
Die Sicherheitskontrolle besteht aus zwei Teilen, nämlich aus der Handgepäckkontrolle und der Personenkontrolle. Beide Kontrollen greifen ineinander. Der Ablauf gestaltet sich so:
1. Die Kontrolle des Handgepäcks
Im Kontrollbereich stehen Behälter für das Handgepäck des Fluggastes bereit. In diese Behälter legt der Fluggast alles, was er bei sich hat. Dabei teilt er sein Handgepäck wie folgt auf:
- In einen Behälter legt er seine Jacke und seine Tasche oder seinen Rucksack.
- In einen zweiten Behälter legt er die Dinge, die er in den Hosentaschen hat. Auch Kleinteile, die er in der Hand hält, legt er in diesen
Behälter. Außerdem kommen in diesen Behälter alle metallischen Gegenstände, die den Metalldetektor auslösen könnten. Hierzu gehören beispielsweise der Schlüsselbund, die Armbanduhr oder ein Gürtel mit einer großen Schnalle.
- Hat der Fluggast größere elektronische Geräte wie einen Laptop, ein Tablet oder eine Kamera dabei, nimmt er diese aus einem Handgepäck und legt sie in einen dritten Behälter. Außerdem muss der Fluggast den Plastikbeutel mit den Flüssigkeiten unaufgefordert aus dem Handgepäck nehmen. Elektronische Geräte und Flüssigkeiten werden nämlich separat kontrolliert.
Info: Für Flüssigkeiten im Handgepäck gilt, dass sie in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern transportiert werden müssen. Und die Behälter müssen in einem Plastikbeutel verstaut sein. Der Plastikbeutel darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben und muss transparent und wieder verschließbar sein. Wie viele Behälter sich in dem Plastikbeutel befinden, spielt im Prinzip keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass der befüllte Plastikbeutel komplett verschlossen sein muss. Und jeder Fluggast darf nur einen solchen Plastikbeutel im Handgepäck haben.
Der Fluggast muss sich wegen der Aufteilung seines Handgepäcks auf die Behälter aber keine Sorgen machen. Und er muss auch nichts auswendig lernen. Die Sicherheitsmitarbeiter werden ihm weiterhelfen und erklären, wo er was ablegen muss.
Tipp: Hat der Fluggast Medikamente im Handgepäck, sollte er das Sicherheitspersonal von sich aus darauf hinweisen und das dazugehörige ärztliche Attest vorzeigen. Dadurch kann er die Sicherheitskontrolle beschleunigen und eine Nachkontrolle vermeiden. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Gegenstände, die zu Schwierigkeiten führen könnten.
Das Handgepäck und die persönlichen Gegenstände des Fluggastes fahren dann durch das Röntgengerät.
2. Die Kontrolle des Fluggastes
Nach der Aufforderung durch den Sicherheitsmitarbeiter geht der Fluggast durch den Metalldetektor. Beim Metalldetektor handelt es sich um einen großen Bogen, ähnlich wie ein Türrahmen oder ein Tor. Bleibt der Metalldetektor stumm und war auch mit dem Handgepäck alles in Ordnung, kann der Fluggast seine Sachen wieder an sich nehmen. Anschließend kann er zu seinem Gate gehen.
Löst der Metalldetektor einen Alarm aus oder befindet sich Handgepäck ein Gegenstand, den sich die Sicherheitsmitarbeiter genauer anschauen wollen, findet eine Nachkontrolle statt.
3. Die Nachkontrolle und die erweitere Sicherheitskontrolle
Ein Alarm des Metalldetektors ist als Piepton zu hören. Der Sicherheitsmitarbeiter ruft den Fluggast in diesem Fall zu sich heran. Bei der Nachkontrolle scannt der Sicherheitsmitarbeiter den Fluggast mit einer Handsonde ab, um herauszufinden, was den Alarm ausgelöst hat. Zusätzlich dazu tastet er den Körper des Fluggastes kurz ab. Diese Kontrolle wird geschlechterspezifisch durchgeführt. Das heißt: Ein männlicher Fluggast wird von einem männlichen Sicherheitsmitarbeiter kontrolliert, ein weiblicher Fluggast von einer Sicherheitsmitarbeiterin. Eine solche Nachkontrolle muss dem Fluggast aber weder unangenehm noch peinlich sein. Denn der Metalldetektor kann aus verschiedenen Gründen einen Alarm ausgelöst haben. So kann beispielsweise ein Metallknopf an der Jeans, eine Schnalle an den Schuhen, die Brille oder ein Schmuckstück die Ursache sein. Daneben kann der Zufallsgenerator für stichprobenartige Kontrollen den Alarm ausgelöst haben.
War beim Durchleuchten des Handgepäcks ein Gegenstand nicht genau zu erkennen oder vermuten die Sicherheitsmitarbeiter einen verbotenen Gegenstand, wird das Handgepäck noch einmal genauer überprüft. Dazu wird die Tasche oder der Rucksack im Beisein des Fluggastes geöffnet, der fragliche Gegenstand herausgenommen und identifiziert. Bei elektronischen Geräten kann es sein, dass der Fluggast dazu aufgefordert wird, sie für einen Funktionsfähigkeitstest kurz einzuschalten. Eine Steckdose für das Ladegerät oder das Netzteil steht zur Verfügung, falls der Akku leer sein sollte. Auch ein Wischtest auf Sprengstoffe kann durchgeführt werden.
Die erweitere Sicherheitskontrolle
Je nach Flughafen und Flugziel findet mitunter eine erweitere Sicherheitskontrolle statt. Hierbei muss der Fluggast auch seine Schuhe ausziehen, die dann durch das Röntgengerät geschickt werden. Außerdem wird der Fluggast abgetastet, auch wenn der Metalldetektor keinen Alarm ausgelöst hatte.
Sofern es notwendig erscheint, kann der Sicherheitsmitarbeiter den Fluggast in eine geschlossene Kabine bitten. Hier wird überprüft, ob der Fluggast möglicherweise gefährliche oder verbotene Gegenstände in oder unter seiner Kleidung versteckt hat.
Und was ist, wenn im Handgepäck Gegenstände sind, die dort nicht hineingehören?
Stellt sich bei der Sicherheitskontrolle heraus, dass der Fluggast Gegenstände in seinem Handgepäck transportiert, die er nicht mit ins Flugzeug nehmen darf, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
A.) Der Fluggast geht noch einmal in den öffentlich zugänglichen Bereich zurück. Ist seine Begleitperson noch da, kann er ihr den Gegenstand mitgeben. Ansonsten kann er den Gegenstand bis zu seiner Rückkehr in einem Gepäckschließfach oder, wenn er selbst zum Flughafen gefahren ist, in seinem Auto deponieren.
B.) Der Fluggast kann zum Check-in-Schalter zurückkehren und den Gegenstand als Reisegepäck aufgeben. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der im Reisegepäck transportiert werden darf. Für eine solche zusätzliche Aufgabe von Reisegepäck wird der Fluggast aber in aller Regel eine Zusatzgebühr bezahlen müssen.
C.) Der Fluggast entsorgt den Gegenstand.
Hat der Fluggast die Sicherheitskontrolle erfolgreich hinter sich gebracht, darf er sich im Sicherheitsbereich aufhalten. Hier kann er es sich nun gemütlich machen, bis er seinen Flieger besteigt.
Und noch ein Tipp zum Schluss: Die Sicherheitskontrollen können etwas dauern. Der Fluggast ist deshalb gut beraten, wenn er direkt nach dem Einchecken zur Sicherheitskontrolle geht. So kommt vor dem Abflug keine Hektik auf. Und im Sicherheitsbereich gibt es genug Cafés, Restaurants, Shops und Sitzgelegenheiten, um sich die Zeit bis zum Abflug zu vertreiben.
Kurzzusammenfassung: