Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Selda Bekar
Bei einer Flugreise kann zweierlei Gepäck mitgenommen werden: der Reisekoffer, der im Frachtraum verstaut wird, und das Handgepäck, das der Fluggast die ganze Zeit bei hat. Doch vor allem beim Handgepäck müssen einige Regeln beachtet werden.
Wenn jemand eine Reise unternimmt, hat er meistens auch Gepäck bei sich. Und bei einer Flugreise kann der Passagier zwei verschiedene Varianten von Gepäck mitnehmen, nämlich seinen Reisekoffer und sein Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen wurden aber Vorschriften erlassen, die der Passagier einhalten muss. Sie betreffen in erster Linie das Handgepäck. Hinzu kommen dann noch die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
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Die Flugvorschriften für den Koffer
Sein eigentliches Reisegepäck gibt der Passagier beim Einchecken ab. Es wird verladen und fliegt im Frachtraum des Flugzeugs mit, bis es der Passagier am Zielort wieder in Empfang nimmt. Da der Passagier somit während seiner Flugreise keinen Zugriff auf sein Gepäck hat, sind die Vorschriften für das Reisegepäck nicht so streng wie für das Handgepäck. Ein paar Kleinigkeiten müssen aber trotzdem beachtet werden:
Die Größe
Ob sich der Passagier für einen klassischen Koffer aus Leder oder textilem Gewebe, einen Hartschalenkoffer oder einen Reiserucksack entscheidet, bleibt seinem eigenen Geschmack überlassen. Je nach Fluggesellschaft kann es aber Vorgaben dazu geben, wie groß das Gepäckstück maximal sein darf.
Das Gewicht
Normalerweise hat der Passagier eine gewisse Menge Freigepäck. Feigepäck ist das Gepäck, das die Fluggesellschaft kostenlos befördert. Und je nach Fluggesellschaft variiert das Freigepäck zwischen 15 und 30 Kilogramm. Überschreitet das Gewicht des Koffers die Freimenge, muss jedes Kilo Übergewicht extra bezahlt werden. Dabei werden meist zwischen fünf und zehn Euro pro Kilo Übergewicht fällig und die Extragebühr muss direkt beim Einchecken bezahlt werden. Zusatzgebühren können mitunter auch dann anfallen, wenn der Passagier sein Gepäck auf mehrere Gepäckstücke aufteilt.
Achtung: Vor allem bei den Billigfliegern gibt es oft kein Freigepäck. Hier muss der Passagier stattdessen eine Pauschale für jeden Koffer bezahlen, der er aufgeben möchte.
Der Inhalt
Der Passagier kann die Dinge in seinen Koffer packen, die er während seines Urlaubs benötigt. Neben Kleidung und Schuhen können dies beispielsweise Spielsachen, Elektrogeräte, Geschenke oder Werkzeuge sein. Auch der Kulturbeutel und die Reiseapotheke finden ihren Platz im Koffer.
Der Verschluss
Natürlich darf der Passagier seinen Koffer mit einem Gurt sichern oder einem Schloss verschließen. Allerdings darf der Zoll den Koffer öffnen, wenn er bei der routinemäßigen Gepäckkontrolle vor dem Verladen gefährliche oder verbotene Gegenstände im Koffer vermutet. Verbotene Gegenstände sind beispielsweise Sprengstoffe aller Art, brennbare Flüssigkeiten, Gifte, Waffen und Munition oder Drogen. Wurde der Koffer geöffnet, findet der Passagier einen Hinweiszettel im Koffer. Und auch wenn er sich im ersten Moment vielleicht über das beschädigte Kofferschloss ärgert: Solche Kontrollen dienen seiner Sicherheit!
Die Flugvorschriften für das Handgepäck
Anders als seinen Koffer, den der Passagier beim Einchecken abgibt, behält er sein Handgepäck bei sich. Er nimmt es mit ins Flugzeug und verstaut sein Handgepäck in den Fächern über den Sitzen oder im Fußbereich an seinem Platz. Das Handgepäck befindet sich also in der Kabine und der Passagier kann jederzeit darauf zurückgreifen. Aus diesem Grund sind die Bestimmungen fürs Handgepäck auch deutlich strenger als die Vorschriften für den Koffer.
Größe und Gewicht
Was die Größe und das Gewicht des Handgepäcks angeht, gelten die Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Bei den meisten Airlines variiert das erlaubte Höchstgewicht für das Handgepäck zwischen sechs und acht Kilogramm. Zusätzlich zu seiner Handtasche oder seinem Rucksaft darf der Passagier seine Jacke und oft auch seinen Laptop oder seine Kamera in einer separaten Tasche als Handgepäck mit in die Kabine nehmen. Bei den Billigfliegern wiederum darf das Handgepäck häufig etwas größer und auch etwas schwerer sein. Dafür muss hier aber das gesamte Handgepäck in einem einzigen Gepäckstück verstaut sein.
Tipp: Der Passagier sollte sich bei der Fluggesellschaft, mit der er fliegt, über die genauen Handgepäckbestimmungen informieren. Denn wenn sein Handgepäck zu groß oder zu schwer ist, kann er es nicht mit in die Kabine nehmen. Stattdessen wird er es dann als Reisegepäck aufgeben müssen.
Der Inhalt
Im Handgepäck dürfen sich die Gegenstände befinden, die der Gast unterwegs so braucht. Neben dem Geldbeutel und den Reiseunterlagen können dies beispielsweise das Handy, Taschentücher, die Sonnenbrille und eine Reiselektüre sein. Tabu hingegen sind alle Gegenstände, mit denen der Passagier sich selbst oder andere Personen verletzen könnte. Dinge wie
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände,
- Messer, Scheren, Nagelfeilen, Schraubendreher, Flaschenöffner und andere spitze oder scharfe Gegenstände,
- Golfschläger, Skateboards, Werkzeuge wie Hammer und andere stumpfe Gegenstände,
- Sprengstoffe und brennbare Stoffe wie Feuerwerkskörper, Gasbehälter für Campingkocher oder Sprühfarben
sind somit grundsätzlich verboten. Und: Ist der Passagier Raucher, kann er ein Gas- oder Einwegfeuerzeug oder eine Schachtel Streichhölzer im Handgepäck haben. Ein Benzinfeuerzeug ist nicht zulässig – weder im Handgepäck noch im Koffer!
Achtung: Besondere Vorschriften für Flüssigkeiten
Spezielle Handgepäckvorschriften gelten für Flüssigkeiten. Diese Bestimmungen ergeben sich aus einer Sicherheitsvorschrift der Europäischen Kommission und gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten. Demnach ist bei Flüssigkeiten nicht nur die erlaubte Menge begrenzt, sondern die Flüssigkeiten müssen auch in einer besonderen Form im Handgepäck verpackt sein.
Als Flüssigkeiten gelten dünnflüssige Substanzen wie Parfums oder Getränke. Außerdem zählen Pasten, Cremes, Gels, Lotionen und Aerosole zu den Flüssigkeiten. Wimperntusche und Lipgloss fallen somit genauso unter Flüssigkeiten wie Zahnpasta, Rasierschaum, Handcreme oder ein Saft. Jede Flüssigkeit muss sich in einem Behältnis befinden, das ein Fassungsvermögen von maximal 100 Milliliter aufweist. Behälter mit einem größeren Fassungsvermögen werden bei der Sicherheitskontrolle entsorgt. Dies gilt auch dann, wenn der Behälter nicht ganz voll ist und der Inhalt deshalb weniger als 100 Milliliter beträgt. Die einzelnen Behälter wiederum müssen in einem durchsichtigen Plastikbeutel transportiert werden. Der Plastikbeutel muss wieder verschließbar sein, und zwar mittels Reißverschluss, Klettverschluss, Quetschverschluss oder Kordelzug. Außerdem darf der Plastikbeutel ein Fassungsvermögen von einem Liter nicht überschreiten. Wie viele Behälter in dem Plastikbeutel verstaut sind, spielt prinzipiell keine Rolle. Wichtig ist nur, dass der Plastikbeutel komplett verschließbar ist. Und pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt. Bei der Sicherheitskontrolle muss der Passagier den Beutel unaufgefordert aus dem Handgepäck nehmen, denn er läuft separat durch das Röntgengerät.
Kurz zusammengefasst gilt für Flüssigkeiten im Handgepäck also:
- Jede Flüssigkeit muss sich in einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml (0,1 l) befinden.
- Die einzelnen Behälter müssen in einem Plastikbeutel verstaut sein.
- Der Plastikbeutel muss transparent und wieder verschließbar sein. Sein Fassungsvermögen darf maximal 1.000 ml (1 l) betragen.
- Der Plastikbeutel muss komplett geschlossen sein.
- Bei der Sicherheitskontrolle muss der Plastikbeutel unaufgefordert aus dem Handgepäck genommen werden.
- Überschreiten die Behältnisse das zulässige Fassungsvermögen oder erfüllt der Plastikbeutel die Vorgaben nicht, werden die
- Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle entsorgt.
- Geeignete Behältnisse und Beutel gibt es in den Supermärkten und an den Flughäfen zu kaufen.
Im Koffer gelten die Beschränkungen für Flüssigkeiten aber nicht. Eine große Flasche Sonnenmilch, eine Parfumflasche mit einem Fassungsvermögen von über 100 Millilitern oder das Duschgel beispielsweise können also problemlos in den Reisekoffer gepackt werden. Gleiches gilt für die Schere und die Nagelfeile oder den Rasierer samt Rasierklingen.
Ausnahmen gelten für Medikamente und Spezialnahrung wie Nahrungsmittel für Babys oder Diabetiker. Sie dürfen in der Menge im Handgepäck mitgenommen werden, die für die Dauer der Reise benötigt wird. Und solche Flüssigkeiten müssen nicht im Plastikbeutel verstaut sein. Allerdings muss der Passagier das Personal bei der Sicherheitskontrolle darauf hinweisen, dass er Medikamente oder Spezialnahrung im Handgepäck hat. Bei Medikamenten kann es außerdem notwendig sein, den Bedarf nachzuweisen, beispielsweise durch ein ärztliches Attest.
Flüssigkeiten, die der Passagier im Duty-free-Shop oder an Bord des Flugzeugs gekauft hat, sind ebenfalls von den Beschränkungen ausgenommen. Damit es hier zu keinen Problemen bei der Sicherheitskontrolle kommt, werden die Flüssigkeiten samt Verkaufsquittung in versiegelten Beuteln ausgehändigt.